Close

Im Krankheitsfall gut versichert: mit einer Zusatzversicherung

  • Home
  •  / 
  • Blog
  •  / 
  • Gesundheit
  •  / 
  • Im Krankheitsfall gut versichert: mit einer Zusatzversicherung

Im Krankheitsfall gut versichert: mit einer Zusatzversicherung

Gesund durchs Leben: hierfür ist eine gute Krankenversicherung natürlich eine wichtige Grundlage. Doch während die Grundversicherung in der Schweiz obligatorisch ist, gilt die Zusatzversicherung im Vergleich der Krankenkassen als rein freiwillig. Dennoch belegen Zahlen, dass sich ungefähr 80 Prozent aller Bürger aus der Schweiz für diese zusätzliche Form der Krankenversicherung entscheiden.

Den Schutz durch Zusatzversicherungen an individuelle Bedürfnisse anpassen

Bei der Wahl einer Zusatzversicherung bleibt Schweizern und Schweizerinnen die Qual der Wahl. In diesem Zusammenhang empfehlen Versicherungsexperten, den Schutz individuell an persönliche Bedürfnisse anzupassen. Besonders beliebt sind jedoch Zahnzusatzversicherungen, weil eine klassische Zahnbehandlung über die obligatorische Grundversicherung nur ungenügend abgedeckt ist. Deshalb berücksichtigen private Zahnzusatzversicherungen im Regelfall nachfolgende Serviceleistungen:

  • prothetische Versorgungen (zum Beispiel für Gebisse, Stiftzähne, Brücken etc.)
  • Kostenübernahme für sämtliche medizinische Behandlungen durch den Zahnarzt
  • Zuschüsse für Kontrolluntersuchungen und Prophylaxemaßnahmen (einschließlich Röntgen)
  • Behandlung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen

Die meisten Versicherungsunternehmen setzen eine Karenzzeit von sechs bis zwölf Monaten voraus. Bei dieser Regelung sind die Versicherungsnehmer erst nach Ablauf dieser Frist zur Inanspruchnahme der Leistungen berechtigt. Wer bei Eintritt eines Versicherungsfalls außerdem die Zahlung einer Selbstbeteiligung vereinbart, kann die Prämie durch diese Eigenleistung deutlich senken.

Vorteile einer ambulanten Zusatzversicherung

Fällt die Wahl auf eine ambulante Zusatzversicherung, tragen die Versicherungsgesellschaften die Kosten für psychotherapeutische Maßnahmen sowie nicht erstattungsfähige Hilfsmittel und Arzneimittel. Weiterhin erweitert sich dieser Leistungskatalog um Zuschüsse für Kontaktlinsen und Brillen sowie höhere Erstattungskosten für Transport- und Rettungskosten. Zunehmend interessieren sich Schweizer Versicherungsnehmer ebenfalls für Zusatzversicherungen für Heilmethoden. Diese Versicherungsunternehmen tragen die Behandlungskosten ebenfalls für Heilpraktiker, die nicht auf ausgewiesenen Therapeutenlisten verzeichnet sind.

Finanzielle Unterstützung bei stationären Krankenhausaufenthalten

Eine weitere beliebte Police bezieht sich auf eine finanzielle Unterstützung für stationäre Behandlungen in einem Krankenhaus. Diese Police schließt je nach Wunsch mehrere unterschiedliche Optionen ein. Für eine freie Krankenhauswahl entsteht ein Ausgleich zu Mehrkosten, die für kostenintensivere Behandlungen in anderen Schweizer Kantonen entstehen würden. Diesbezüglich ist es sinnvoll, sich im Vorfeld über am Wohnort geltende Sätze zu informieren. Über diese Zusatzversicherungen besteht sogar die Möglichkeit, die Form der Unterbringung festzulegen. Hier können Sie sich als potentielle Versicherungsnehmer zwischen einer halb-privaten Unterbringung im Zweibettzimmer oder einer privaten Variante in einem Einzelzimmer entscheiden. Inwiefern Sie diese Zusatzversicherung mit einer Regelung zur ausschließlichen Behandlung durch einen Chefarzt ergänzen, obliegt Ihnen ganz allein. Eine Besonderheit ist das Angebot “flexibler Spitalzusatz”. Damit steht es Schweizer Versicherungsnehmern frei, ob sie im Krankenhaus in einem Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer untergebracht werden möchten.

Eine Grundversicherung für Krankenkassen ist obligatorisch

Im Gegensatz zur Zusatzversicherung ist die Grundversicherung für Schweizer und Schweizerinnen eine Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass jedes Familienmitglied diese Grundversicherung besitzen muss. Die in der Schweiz ungefähr 90 ansässigen Versicherer sind laut Krankenversicherungsgesetz KVG verpflichtet, den gleichen Leistungskatalog zu offerieren. Allerdings ist es durchaus möglich, dass die Höhe der Prämien variiert. Deshalb sind Versicherungsnehmer vor einem Abschluss der Grund- sowie Zusatzversicherung gut beraten, einen Vergleich der Versicherungsangebote durchzuführen.